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Die Strompreisbremse

03.03.2023

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Aber was bedeutet das nun eigentlich? Wir klären Dich auf!

Dein persönlich prognostizierter Jahresverbrauch liegt unter 30.000 kWh im Jahr: 
➡ Für 80% des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauchs (Entlastungskontigent) wird der Gesamt-Arbeitspreis brutto (incl. Abgaben/Umlagen/Netzkosten/Steuern) auf 40 ct/kWh begrenzt.

Dein persönlich prognostizierter Jahresverbrauch liegt über 30.000 kWh im Jahr:
➡ Für 70% Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (Entlastungskontingent) wir der Strompreis netto auf 13 ct/kWh begrenzt. 

Für den Stromverbrauch, der oberhalb des jeweiligen Entlastungskontingents liegt, werden die vertraglich vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Die Regelungen der Strompreisbremse gelten bis zum 31.12.2023 und können von der Bundesregierung noch um weitere 4 Monate, also bis zum 30.04.2024 verlängert werden. Nach Auslaufen der Strompreisbremse gilt wieder der zu jenem Zeitpunkt gültige Vertragspreis für den gesamten Energieverbrauch.

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