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ENDO-SH

02.02.2023

❗ Aufgepasst! Alle wichtigen Informationen zu ENDO-SH, Stoffstrombilanz und Düngebedarfsermittlung ❗

ENDO, Stoffstrombilanz, Düngebedarfsermittlung oder doch irgendwie Nährstoffvergleich? Wie Du vermutlich bereits gehört hast, kommt ab dem diesem Jahr einiges auf uns zu! Nach Abschaffung des verpflichtenden Nährstoffvergleichs kommt jetzt die elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation – und zwar verpflichtend für (fast) alle!

ENDO-SH: Das Programm ENDO-SH steht ab sofort mit den Modulen für die Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation zur Verfügung. Der Zugang in das Programm erfolgt analog zum Sammelantrag (INET) über die Betriebsinhabernummer (BNR-ZD) und die dazugehörige PIN. Die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat, die tatsächliche Düngung sowie die Zusammenfassung der Betrieblichen N-Obergrenze (170kg N) müssen spätestens bis 31.03.2023 in ENDO-SH elektronisch gemeldet werden.

Stoffstrombilanz: Ab 2023 ändern sich die Vorgaben für die Pflicht der Erstellung einer Stoffstrombilanz. Dies gilt ebenfalls für viehlose Betriebe. Demnach müssen Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder Betriebe mit mehr als 50 GV (Großvieheinheiten) eine Stoffstrombilanz erstellen. Wer diese Grenzen unterschreitet, aber mehr als 750 kg N aus Wirtschaftsdünger aufnimmt, ist ebenfalls aufzeichnungspflichtig. Unter einer Stoffstrombilanz ist ein erweiterter Nährstoffvergleich zu verstehen, der neben der Düngung z.B. auch die Futtermittel, die Zu- und Verkäufe von Tieren, das Saatgut und tierische und pflanzliche Erzeugnisse einbezieht. Hierbei werden die dem Betrieb zugeführten Nährstoffmengen an N und P, den abgegebenen Nährstoffmengen an N und P gegenübergestellt und schließlich ein Betriebssaldo gebildet. Bevor die erste Stoffstrombilanz erstellt wird, muss der Betrieb sich entscheiden, ob sich die Bilanzierung auf das Wirtschaftsjahr oder das Kalenderjahr beziehen soll. Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bezugsjahres muss die Bilanz vorliegen und zu einer dreijährigen Bilanz fortgeschrieben werden.

Düngebedarfsermittlung: Die Düngebedarfsermittlung muss vor der ersten Gabe vorliegen. Die Düngemaßnahmen müssen spätestens zwei Tage nach Ausbringung dokumentiert werden. Außerdem muss eine gesamtbetriebliche Bedarfs- und Düngemengenzusammenfassung bis zum 31.03.2023 vorliegen. Für die Stoffstrombilanz sind die jeweiligen Nährstoffzufuhren und Nährstoffabgaben spätestens 3 Monate nach der jeweiligen Zufuhr und Abgabe aufzuzeichnen.

Wir sind für Dich da! Um Dir den Umgang mit den Neuerungen in Hinblick auf ENDO und die verpflichtende Meldung zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen zu erleichtern, übernehmen wir genau diese Meldung für Dich und erstellen gleichzeitig Deine Stoffstrombilanz und Düngebedarfsermittlung im Rundumsorglos-Paket!

Jetzt anmelden lohnt sich! Damit wir Dir das bestmögliche Ergebnis und die Einhaltung der Fristen garantieren können, müssen wir jedoch eng zusammenarbeiten und rechtzeitig reagieren. Aus diesem Grund bitten wir Dich, Dich kurzfristig mit uns in Verbindung zu setzten, wenn Interesse und Bedarf an unserem angebotenen Service besteht.


Über das Anmeldeformular kannst Du dich ganz einfach anmelden. Kreuze einfach den gewünschten Service an und sende uns die Anmeldung per Post, Fax oder E-Mail ausgefüllt zurück!

 

Bei Fragen stehen wir Dir gerne unter info@agronet-sh.de oder unter der 0481-850770 zur Seite

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