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Schädlingsbekämpfung

05.05.2023

Befallsunabhängige Dauerbeköderung

Grundsätzlich ist die Anwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien ohne einen zuvor festgestellten Befall mit Schadnagern verboten.

Was sind Antikoagulanzien?
Die meisten Rodentizide, die als Fraßköder auf dem Markt erhältlich sind, enthalten blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, sogenannte Antikoagulanzien. Die Aufnahme dieser Wirkstoffe durch Ratten und Mäuse führt dazu, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und dadurch meist innerlich verbluten.

Was ist unter einer befallsunabhängigen Dauerbeköderung zu verstehen?

  • alle Formen der Beköderung von Schadnagern, die durchgeführt werden, ohne dass vor Beginn der Maßnahme ein Befall festgestellt wurde
  • z.B. Permanentbeköderung oder Perimeterbeköderung
    ➡beide Anwendungsmethoden sind in Deutschland ohne Ausnahmen unzulässig 

Erlaubt ist: strategische befallsunabhängige Dauerbeköderung

  • hierunter versteht sich ein Prophylaxe-Systems, das aus regelmäßig kontrollierten dauerhaften Köderstellen besteht
  • diese Anwendungsmethode ist streng auf Orte mit einer hohen Gefahr eines Nagetierbefalls beschränkt, wenn sich andere Methoden zur Schadnagerkontrolle als unzureichend erwiesen haben

➡Ablauf: 

  1. objektbezogene Analyse
  2. Köderstellen werden an bevorzugten Eindring- und Einniststellen von Schadnagern in und direkt am Gebäude installiert
  3. Eine Kontrolle erfolgt in Abständen von max. einem Monat

Sowohl die Objektanalyse als auch die Einrichtung und Kontrolle der Köderstellen obliegt der/dem Schädlingsbekämpfer/in

Warum dürfen Fraßköder mit Antikoagulanzien grundsätzlich nicht zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung eingesetzt werden?

  • Sie stellen ein erhebliches und nicht tolerierbares Risiko für die Umwelt dar und tragen zum Risiko der Resistenzverbreitung bei, ohne dabei für den Infektionsschutz zwingend notwendig zu sein
  • aufgrund der um mehrere Tage verzögerten Wirkung von Antikoagulanzien ist zu bezweifeln, dass durch die Einrichtung von Dauerköderstellen das Eindringen von Nagetieren in Betriebe verhindert werden kann.

 

Doch wer darf was? 
Für die Verwendung von antikoagulanten Rodentiziden, die nur zur Verwendung durch geschulte berufsmäßige Verwender und Verwenderinnen zugelassen sind, ist einer der in Tabelle genannten Berufsabschlüsse bzw. Sachkundenachweise erforderlich. (Klick auf das Bild vergrößert es!)

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